Sachkundenachweise für Gewerbsmäßige (§ 11)

Sachkundenachweise für Gewerbsmäßige (§ 11 TierSch)
Allgemeine Hinweise zum Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG: 

Hinweis: hier werden nur von den Prüfern / Prüferinnen gemeldete Termine veröffentlicht. Anfragen zu den einzelnen Terminen richten Sie bitte immer an den jeweiligen Prüfer / die jeweilige Prüferin (Kontaktdaten finden Sie im Anmeldeformular der jeweiligen Schulung)! Für die Richtigkeit der Angaben in den Anmeldeformularen sind die Kursleiter verantwortlich. 

Der Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz richtet sich an alle Personen, die den Regelungen des § 11 TierSchG unterliegen. Dies können sein: gewerbliche Züchter, Tierhandel, Ausstellung von Tieren, Betreiben von Tierheimen / tierheimähnlichen Einrichtungen (z.B. Auffangstationen), Mitarbeiter von derartigen Einrichtungen, Mitarbeiter im Zoofachhandel, Börsenveranstalter.

Ob Sie den Regelungen des § 11 TierSchG unterliegen, klären Sie bitte mit der für Sie zuständigen Veterinärbehörde. 
Ist dies der Fall, klären Sie unbedingt vor Buchung einer Schulung / Prüfung mit Ihrer Veterinärbehörde, ob diese den VDA / DGHT-Sachkundenachweis anerkennt. 

Allgemeine Hinweise zum Sachkundenachweis für Veranstalter von Tierbörsen gem. § 11 TierSchG

Tierbörsen bedürfen der Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Veranstalter einer Tierbörse können natürliche oder juristische Personen, also auch ein Verein, eine Interessengemeinschaft oder ein Arbeitskreis sein. 

Der Veranstalter einer Tierbörse oder die von ihm bestimmte verantwortliche Person ist für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen durch die Anbieter verantwortlich. Er ist gegenüber den Anbietern weisungsbefugt und muss die Einhaltung der Anforderungen kontrollieren sowie bei Verstößen unverzüglich Abhilfemaßnahmen veranlassen.

Deshalb bietet die Sachkunde GbR der Verbände DGHT und VDA bundesweit einen Lehrgang für die verantwortlichen Personen für Börsen an. Dieser Lehrgang mit Prüfung nach § 11 für Börsen wurde vom Bayerischen Ministerium gefordert und vom Sachkundezentrum Bayern erstellt. Der Lehrgang umfasst die Thematik zur Veranstaltung von Aquaristik- und Terraristik-Börsen. Weitere Informationen zum Thema "Börsen" Sie hier: 

Kosten für Sachkundeprüfungen gem. § 11 TierSchG*: 

Die Kosten (Schulung inkl. Prüfung) entnehmen Sie bitte den Anmeldeformularen. 
Fragen zum Kursablauf, etc. bitte direkt an den in der Anmeldung angegebenen Veranstalter richten!

* Den ermäßigten Betrag für die Schulungen im Bereich Kangalfische erhalten nur Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung nachweislich mindestens drei Jahre Mitglied des VDA bzw. der DGHT sind!
 

Ihr Weg zur Sachkundeprüfung gem. § 11 TierSchG
ist denkbar einfach: 
1. Sie wählen Ihren  Termin und das Fachgebiet aus,
2. Sie bestellen sich das Sachkunde-Lehrbuch in unserem Shop,
3. Sie laden das Anmeldeformular (klick auf Anmeldung unter dem Bild!) herunter.
4. Sie senden das Anmeldeformular ab (per Email / Post / Fax).

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